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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 6.14   

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https://dejure.org/2015,26505
OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 6.14 (https://dejure.org/2015,26505)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.07.2015 - 2 A 6.14 (https://dejure.org/2015,26505)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - 2 A 6.14 (https://dejure.org/2015,26505)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 VwGO, § 14 BauGB
    Verdrängung der älteren durch die jüngere Veränderungssperre; Wirksamkeit der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 24/13 "Windpark Groß Ziescht"

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Normenkontrolle; Veränderungssperre; Bebauungsplan; Erlass einer neuen Veränderungssperre ohne förmliche Aufhebung der vorangegangenen Sperre; lex posterior-Grundsatz; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 6.15

    Normenkontrolle; Veränderungssperre; Bebauungsplan; Windenergie;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 6.14
    Diese Veränderungssperre ist Gegenstand des Normenkontrollverfahrens OVG 2 A 6.15.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakten des vorliegenden Verfahrens, der Normenkontrollverfahren OVG 2 A 4.14 und OVG 2 A 6.15, in denen der Senat die Normenkontrollanträge mit Urteilen vom 2. Juli 2015 ebenfalls zurückgewiesen hat, und der auf Erlass einstweiliger Anordnungen gerichteten Verfahren - OVG 2 S 7.14, OVG 2 S 38.14 und OVG 2 S 26.15 - sowie auf die beigezogenen Aufstellungsvorgänge der Veränderungssperren und des Bebauungsplans verwiesen, die in der mündlichen Verhandlung vorlagen.

    Insoweit kann auf die Entscheidungsgründe des im Normenkontrollverfahren OVG 2 A 6.15 ergangenen Urteils verwiesen werden, das die Veränderungssperre vom 10. Dezember 2014 zum Gegenstand hatte.

    Dazu kann auf die hierauf bezogenen Ausführungen in den Entscheidungsgründen des Urteils im Normenkontrollverfahren OVG 2 A 6.15 verwiesen werden.

    Auch insoweit kann auf die Ausführungen des Urteils im Normenkontrollverfahren OVG 2 A 6.15 verwiesen werden, die gleichermaßen für die hier streitgegenständliche Veränderungssperre gelten.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 4.14

    Normenkontrolle; Veränderungssperre; Bebauungsplan; Erlass einer neuen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 6.14
    Diese Veränderungssperre ist Gegenstand des Normenkontrollverfahrens OVG 2 A 4.14.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakten des vorliegenden Verfahrens, der Normenkontrollverfahren OVG 2 A 4.14 und OVG 2 A 6.15, in denen der Senat die Normenkontrollanträge mit Urteilen vom 2. Juli 2015 ebenfalls zurückgewiesen hat, und der auf Erlass einstweiliger Anordnungen gerichteten Verfahren - OVG 2 S 7.14, OVG 2 S 38.14 und OVG 2 S 26.15 - sowie auf die beigezogenen Aufstellungsvorgänge der Veränderungssperren und des Bebauungsplans verwiesen, die in der mündlichen Verhandlung vorlagen.

  • BVerwG, 19.04.2010 - 4 VR 2.09

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO bei Ersetzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 6.14
    Nach dem gewohnheitsrechtlichen Rechtssatz "lex posterior derogat legi priori" verdrängt aber die jüngere Veränderungssperre die ältere, sofern sie wirksam ist (vgl. Beschluss des Senats vom 30. Januar 2014 - OVG 2 S 63.13 -, juris Rn. 3; vgl. zum Bebauungsplan BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 4 VR 2.09 -, juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2013 - 2 A 9.10

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags bei außer Kraft treten der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 6.14
    Die Antragstellerin hat ihren Antrag auch nicht auf die bei Vorliegen eines entsprechenden Feststellungsinteresses mögliche Feststellung umgestellt, dass die Satzung unwirksam war (vgl. etwa Urteil des Senats vom 31. Mai 2013 - OVG 2 A 9.10 -, juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2014 - 2 S 63.13

    Streitwert bei Veränderungssperren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 6.14
    Nach dem gewohnheitsrechtlichen Rechtssatz "lex posterior derogat legi priori" verdrängt aber die jüngere Veränderungssperre die ältere, sofern sie wirksam ist (vgl. Beschluss des Senats vom 30. Januar 2014 - OVG 2 S 63.13 -, juris Rn. 3; vgl. zum Bebauungsplan BVerwG, Beschluss vom 19. April 2010 - 4 VR 2.09 -, juris Rn. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 4.14

    Normenkontrolle; Veränderungssperre; Bebauungsplan; Erlass einer neuen

    Diese Veränderungssperre ist Gegenstand des Normenkontrollverfahrens OVG 2 A 6.14.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakten des vorliegenden Verfahrens, der Normenkontrollverfahren OVG 2 A 6.14 und OVG 2 A 6.15, in denen der Senat die Normenkontrollanträge mit Urteilen vom 2. Juli 2015 ebenfalls zurückgewiesen hat, und der auf Erlass einstweiliger Anordnungen gerichteten Verfahren - OVG 2 S 7.14, OVG 2 S 38.14 und OVG 2 S 26.15 - sowie auf die beigezogenen Aufstellungsvorgänge der Antragsgegnerin verwiesen, die in der mündlichen Verhandlung vorlagen.

    Insoweit kann auf die Entscheidungsgründe der in den Normenkontrollverfahren OVG 2 A 6.15 und OVG 2 A 6.14 ergangenen Urteile verweisen werden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2015 - 2 A 6.15

    Normenkontrolle; Veränderungssperre; Bebauungsplan; Windenergie;

    Die Veränderungssperre vom 26. März 2014 ist Gegenstand des Normenkontrollverfahrens OVG 2 A 6.14.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakten des vorliegenden Verfahrens, der Normenkontrollverfahren OVG 2 A 4.14 und OVG 2 A 6.14, in denen der Senat die Normenkontrollanträge mit Urteilen vom 2. Juli 2015 ebenfalls zurückgewiesen hat, und der auf Erlass einstweiliger Anordnungen gerichteten Verfahren - OVG 2 S 7.14, OVG 2 S 38.14 und OVG 2 S 26.15 - sowie auf die beigezogenen Aufstellungsvorgänge der Antragsgegnerin verwiesen, die in der mündlichen Verhandlung vorlagen.

  • VG Potsdam, 16.05.2017 - 4 L 99/17

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage

    Diese erste, am 19. Juni 2013 beschlossene und am 17. Juli 2013 bekannt gemachte Veränderungssperre wurde von der am 26. März 2014 beschlossenen Veränderungssperre und diese dann wiederum von der am 10. Dezember 2014 beschlossenen Veränderungssperre abgelöst (siehe dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 2. Juli 2015 - OVG 2 A 6.14 -, - OVG 2 A 4.14 -, jeweils zitiert nach juris).
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